Berufungsverfahren

Universitätsprofessor*innen werden nach der Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß Universitätsgesetz 2002 berufen.

Verfahrensablauf gemäß Universitätsgesetz 2002

  1. Widmung 
    Unter Widmung versteht man die inhaltliche Ausrichtung einer Professur.

    Diese wird zwischen der jeweiligen Fakultät/dem jeweiligen Zentrum, an der eine Professur organisatorisch verankert ist, und dem Rektorat festgelegt. Erst nach dieser Festlegung im Entwicklungsplan kann eine konkrete Professur ausgeschrieben und besetzt werden. Im Entwicklungsplan sind gegenwärtigen und geplanten Professuren der Universität Wien abgebildet.
  2. Ausschreibung 
    Alle Professuren werden auf der Website der Dienstleistungseinrichtung Personalwesen und Frauenförderung ausgeschrieben. Handelt es sich um eine unbefristete oder länger als zwei Jahre befristete Professur, wird diese auch in nationalen und internationalen Printmedien sowie im "EURAXESS" ausgeschrieben.
  3. Bewerbung
    Detaillierte Informationen bzw. Bewerbungsvoraussetzungen für eine konkrete Professur sowie Ansprechpartner*innen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
  4. Begutachtung   
    Handelt es sich um eine Professur, die unbefristet oder länger als fünf Jahre besetzt werden soll, wird vom Senat der Universität Wien eine Berufungskommission eingesetzt. Der Senat bestellt mindestens zwei Gutachter*innen (davon mindestens 1 externe/r Gutachter*in), die die wissenschaftliche und didaktische Eignung der Berufungskandidat*innen feststellen. Das Rektorat kann ebenfalls eine/n Gutachter*in bestellen.

    Handelt es sich um eine Professur, die für maximal fünf Jahre besetzt werden soll, wird keine Berufungskommission eingesetzt, sondern die jeweilige Fakultät / das jeweilige Zentrum erstellt einen Besetzungsvorschlag an die/den Rektor*in.
  5. Hearing 
    Die Berufungskommission lädt Berufungskandidat*innen zu Vorträgen (Hearings) ein. Diese erhalten dabei nicht nur die Gelegenheit, sich und die jeweiligen Forschungsthemen vorzustellen, sondern auch die Universität Wien kennenzulernen.
  6. Besetzungsvorschlag
    Auf Basis der eingeholten Gutachten und unter Berücksichtigung der Wertung der Hearings erstellt die Berufungskommission einen Besetzungsvorschlag. Dieser wird an die Rektorin/den Rektor der Universität Wien übermittelt, die/der zur Berufungsverhandlung einlädt. 

    Handelt es sich um eine Professur, die für maximal fünf Jahre besetzt werden soll, schlägt die jeweilige Fakultät / das jeweilige Zentrum der/dem RektorIn Kandidat*innen für die Besetzung vor.
  7. Berufungsverhandlung
    Die/der Berufungskandidat*in wird von der/dem RektorIn der Universität Wien zur Berufungsverhandlung eingeladen.
  8. Dienstantritt